Beitritt

Mitglied können natürliche und juristische Personen, Handelsgesellschaften und Einzelfirmen werden

  • Fachbetriebe für den Handel mit und Dienstleistungen an Brandschutz-Erzeugnissen, die Mitglied einer Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer sind und einen Brandschutz-Fachbetrieb selbständig betreiben (Ordentliche Mitglieder)
 
  • Sonstige, die nicht die Voraussetzungen für die Ordentliche Mitgliedschaft erfüllen, die ebenfalls durch ihre bisherige Geschäftstätigkeit nachgewiesen haben, dass sie sich mit den Zielen des Verbandes identifizieren und bereit sind, an der Erfüllung und praktischen Ausgestaltung des Verbandszweckes mitzuwirken (Außerordentliche Mitglieder)
 
  • Sonstige, die nicht die Voraussetzungen für die Ordentliche Mitgliedschaft oder die Außerordentliche Mitgliedschaft erfüllen, jedoch an der Erreichung des Verbandszwecks ein nachweisbares Interesse haben, denen jedoch nicht die Rechte und Pflichten der Ordentlichen und Außerordentlichen Mitglieder zustehen (Fördernde Mitglieder)


Der Verbandszweck

  • Repräsentation der Mitglieder zur Wahrnehmung gemeinsamer Belange bei Normungen, Gesetzesänderungen und Vertretung gegenüber Behörden, Institutionen etc.
 
  • Förderung der qualifizierten Dienstleistung im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz
 
  • Förderung des Gedankens des Brandschutzes und der Schadenverhütung in der Öffentlichkeit
 
  • Information der Mitglieder über einschlägige technische, betriebswirtschaftliche und rechtliche Fragen
 
  • Vertretung der gemeinsamen gewerblichen Interessen seiner Mitglieder, insbesondere die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs
 
  • Erarbeitung gemeinsamer Standpunkte und Ziele zu Fragen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes
 
  • Förderung der Wirtschaftskraft der Mitgliedsbetriebe durch fachliche Ausbildungen, Schulungen, Beratungen und Erarbeitung von Marketingstrategien
 
  • Kooperative Zusammenarbeit mit anderen Verbänden und Organisationen zur Unterstützung und Erfüllung von Verbandsaufgaben
 

Das Aufnahmeverfahren

Die Beitrittsunterlagen nebst Satzung sowie Beitragsordnung können Sie direkt von der Verbandsgeschäftsstelle anfordern. Die Mitgliedschaft erfolgt auf Antrag des Bewerbers durch einen Aufnahmebeschluss des Vorstandes, wobei in begründeten Fällen zuvor der Beirat anzuhören ist.

Sprechen Sie uns an. Wir informieren und beraten Sie näher.