Der Rauchabzug ist ein wesentliches Element des vorbeugenden Brandschutzes
und des Personenschutzes. Bei einem Brand entstehen zum Großteil Wärme,
Rauch und heiße Brandgase. Durch Rauchabzug wird Brandrauch aus dem
Inneren eines Gebäudes nach außen geleitet. Dazu gibt es unterschiedliche
technische Ausführungen.
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sind genormte Bauteile, Geräte
und Einrichtungen, die die Aufgabe haben, im Brandfall Rauch- und Wärme aus
einem Gebäude abzuführen. Sie bestehen aus einem oder mehreren Rauch-
abzügen, Wärmeabzügen, maschinellen Rauchabzügen, Zuluftöffnungen oder
deren Kombination sowie deren Betätigungs- bzw. Steuerelementen, Öffnungs-
aggregaten, Energiezuleitungen und Zubehör.
RWA tragen dazu bei
Entrauchungsanlagen in Treppenräumen leisten über ausreichend
dimensionierte Abluft- und Zuluftöffnungen Gewähr dafür, dass in einem
Treppenraum aufgestiegener Rauch und heiße Brandgase sicher abgeführt
werden. Im Brandfall wird daher sowohl die Sicherung der Fluchtwege als
auch die schnellen und gezielten Löschmaßnahmen der Feuerwehr
ermöglicht oder erleichtert.
Rauchschutztüren sind selbstschließende Türen, die dazu bestimmt sind, im eingebauten und geschlossenen Zustand den Durchdritt von Rauch zu verhindern. Im Brandfall soll der dahinter liegende Raum für eine gewisse Zeitspanne zur Rettung von Menschen genutzt werden können.
Rauchschutztüren bestehen im wesentlichen aus Zarge, Türflügeln, Schließmittel und Dichtungsmittel sowie gegebenenfalls Schließfolgeregeler und Feststellanlagen.
Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse müssen selbstschließend sein. In der Praxis werden diese häufig unzulässig außer Funktion gesetzt wie etwa durch verklemmen durch einen Keil, durch Festbinden oder durch Feststellen mit einem schweren Gegenstand.
Um die Beeinträchtigung der Sicherheitsfunktion zu verhindern, sollen Feuerschutz und Rauchschutzabschlüsse in bestimmten Gebäudebereichen mit einer Feststellanlage ausgestattet sein.
Feststellanlagen sind Geräte oder Gerätekombinationen für Rauchschutztüren wie auch Feuerschutzabschlüsse (Türe, Tore) die aus Feststellvorrichtungen, Brandmeldern und selbstständig auslösenden Vorrichtungen bestehen. Sie dienen dem Zweck Abschlüsse, die selbstschließend sein sollen, im geöffneten Zustand freizuhalten. Im Falle eines Brandes geben die Feststellanlagen die Abschlüsse zum Schließen frei.