Rauchschutz durch Rauchabzug

 Der Rauchabzug ist ein wesentliches Element des vorbeugenden Brandschutzes
 und des Personenschutzes. Bei einem Brand entstehen zum Großteil Wärme,
 Rauch und heiße Brandgase. Durch Rauchabzug wird Brandrauch aus dem
 Inneren eines Gebäudes nach außen geleitet. Dazu gibt es unterschiedliche
 technische Ausführungen.


 Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

 Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sind genormte Bauteile, Geräte
 und Einrichtungen, die die Aufgabe haben, im Brandfall Rauch- und Wärme aus
 einem Gebäude abzuführen. Sie bestehen aus einem oder mehreren Rauch-
 abzügen, Wärmeabzügen, maschinellen Rauchabzügen, Zuluftöffnungen oder
 deren Kombination sowie deren Betätigungs- bzw. Steuerelementen, Öffnungs-
 aggregaten, Energiezuleitungen und Zubehör.

RWA tragen dazu bei
 

  • Flucht- und Rettungswege und Angriffswege raucharm zu halten
 
  • die Brandbekämpfung durch Schaffung einer raucharmen Schicht zu erleichtern
 
  • den Flash-over und damit den Vollbrand zu verzögern bzw. zu vermeiden
 
  • Einrichtungen zu schützen
 
  • Brandfolgeschäden durch Brandgase und thermische Zersetzungsprodukte herabzusetzen
 
  • sowie die Beanspruchung der Bauteile zu vermindern.

RWA sind vor allem in Industriebauten und mehrgeschossigen Gebäuden installiert.

 

Maschinelle und natürliche Rauchabzugsanlagen

Maschinelle Rauchabzugsanlagen (MRA) führen die Verbrennungsprodukte über Ventilatoren ab.
Bei natürlichen Rauchabzugsanlagen (NRA) gelangen die Verbrennungsprodukte durch thermischen Auftrieb über Dach- oder Wandöffnungen oder Fenster gefahrlos ins Freie.

     

Beiden Anlagentypen ist gemein, dass ohne nachströmende Luft keine wirksame Abführung der Schadgase erfolgt. Die Nachströmung kann über Öffnungen in den Außenwänden oder Ventilatoren realisiert werden. Dazu kommen unterschiedliche Arten von Entrauchungsventilatoren zum Einsatz: Dachventilatoren, Wandventilatoren, Axialventilatoren und Radialventilatoren.
 

Entrauchungsanlagen in Treppenräumen

 

 Entrauchungsanlagen in Treppenräumen leisten über ausreichend
 dimensionierte Abluft- und Zuluftöffnungen Gewähr dafür, dass  in einem
 Treppenraum aufgestiegener Rauch und heiße Brandgase sicher abgeführt
 werden. Im Brandfall wird daher sowohl die Sicherung der Fluchtwege als
 auch die schnellen und gezielten Löschmaßnahmen der Feuerwehr
 ermöglicht oder erleichtert.


 

Rauchschutzdruckanlagen

Rauchschutzdruckanlagen (RDA) dienen im Brandfall der Rauchfreihaltung von Rettungswegen in vertikaler und horizontaler Richtung. Dazu gehören z.B. innen liegende Treppenräume mit oder ohne Vorraum, Sicherheitstreppenräume einschließlich Schleusen, Korridore und Flure, Rettungstunnel, Feuerwehraufzüge oder behindertengerechte Aufzüge mit Funktionserhalt.

Weiterhin kommen RDA in Sonderbauten zum Einsatz, in denen sich bestimmungsgemäß viele Menschen aufhalten, wie Ausstellungs- und Messegebäude, Veranstaltungs- und Verwaltungsgebäude, Bahnhofsgebäude und Flughäfen, Hotels und Freizeitzentren, Einkaufs- und Erlebniszentren, Schulgebäude und Kindergärten, Großbauten mit multifunktionaler Nutzung sowie Sonderbauten, in denen sich im Brandfall Menschen nicht aus eigener Kraft retten können, wie z. B. Altenheime und Seniorenwohnheime, Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken, Behindertenschulen und -heime.
 

Rauchschutz durch Rauchabschluss

Rauchschutztüren

 

Rauchschutztüren sind selbstschließende Türen, die dazu bestimmt sind, im eingebauten und geschlossenen Zustand den Durchdritt von Rauch zu verhindern. Im Brandfall soll der dahinter liegende Raum für eine gewisse Zeitspanne zur Rettung von Menschen genutzt werden können.
Rauchschutztüren bestehen im wesentlichen aus Zarge, Türflügeln, Schließmittel und Dichtungsmittel sowie gegebenenfalls Schließfolgeregeler und Feststellanlagen.


Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse müssen selbstschließend sein. In der Praxis werden diese häufig unzulässig außer Funktion gesetzt wie etwa durch verklemmen durch einen Keil, durch Festbinden oder durch Feststellen mit einem schweren Gegenstand.

Um die Beeinträchtigung der Sicherheitsfunktion zu verhindern, sollen Feuerschutz und Rauchschutzabschlüsse in bestimmten Gebäudebereichen mit einer Feststellanlage ausgestattet sein. 


Feststellanlagen

Feststellanlagen sind Geräte oder Gerätekombinationen für Rauchschutztüren wie auch Feuerschutzabschlüsse (Türe, Tore) die aus Feststellvorrichtungen, Brandmeldern und selbstständig auslösenden Vorrichtungen bestehen. Sie dienen dem Zweck Abschlüsse, die selbstschließend sein sollen, im geöffneten Zustand freizuhalten. Im Falle eines Brandes geben die Feststellanlagen die Abschlüsse zum Schließen frei.