Unter den Kleinlöschgeräten ist der Feuerlöscher nach wie vor das Standardgerät zur ersten Löschhilfe. Jedermann kann den Feuerlöscher vor dem Eintreffen der Feuerwehr bei entstehenden und kleinen Bränden einsetzen. Damit lassen sich oft entstehende Brände löschen oder zumindest die rasche Brandausbreitung eindämmen. Zu Feuerlöschern zählen tragbare Geräte bis zu 20 Kilogramm (auch Handfeuerlöscher genannt), die nach der europäischen Norm EN 3 hergestellt und von einer anerkannten Prüfstelle zertifiziert sind. Sie enthalten Löschmittel, das durch gespeicherten oder bei Inbetriebnahme erzeugten Druck ausgestoßen wird.
Tragbare Feuerlöscher gibt es mit den Löschmitteln Pulver, Wasser, Schaum oder Kohlendioxid befüllt mit 1, 2, 3, 6, 9 oder 12 Kilogramm oder Liter Löschmittelinhalt. Als Mindeststandard sollte ein 6 kg oder 6 ltr-Gerät in jedem Haushalt vorhanden sein. Diese Geräte bieten gegenüber Kleinlöschgeräten ein Mehr an Löschmittelreserven gerade in Fällen von Rückzündungen.
Bedingt durch die Vielzahl brennbarer Stoffe hat jedes Feuer seine eigenen chemischen Prozesse. Daher gibt es keinen Universallöscher für jeden Brand. Entsprechend dem zu löschenden Brandgut (Eignung nach Brandklassen A, B, C, D, F) werden unterschiedliche Feuerlöscher angeboten:
Löschmittel ist Wasser, welchem nach Bedarf ein Frostschutzmittel für die frostbeständige Ausführung zugesetzt werden kann. Fallweise kann auch ein Netzmittel zur Oberflächenentspannung zugegeben werden. Wasserlöschern werden zur Optimierung der Löschleistung teils Zusätze zugemischt. Der Anwendungsbereich ist mitunter wegen Frostgefährdung begrenzt. Daher sind die Geräteangaben zu beachten. Als Treibmittel wird Kohlendioxid verwendet. Die Hauptlöschwirkung ist Kühlung, daher geeignet zur Brandbekämpfung fester, glutbildender Brandstoffe wie Holz, Papier, Stroh, Textilien und dergleichen.
Empfohlene Füllmengen: 3, 6 und 9 ltr.
Löschmittel ist eine Wasser- Schaummittellösung, meist mit filmbildendem Schaummittel. Treibmittel ist Kohlendioxid. Die Hauptlöschwirkungen sind Ersticken und Kühlen. Schaumlöscher sind daher vorrangig zur Brandbekämpfung von brennbaren Flüssigkeiten (Brandklasse B) wie Benzin, Petroleum, Ölen und festen Brandstoffen wie Holz, Papier, Stroh und Textilien geeignet. Aus Umweltschutzgründen sind unbedingt fluorfreie Schaummittel zu nutzen. Schaummittel sind nicht geeignet zur Bekämpfung von Metallbränden.
Empfohlene Füllmengen: 3, 6 und 9 ltr.
In Pulverlöschern können zwei Arten von Löschpulver zum Einsatz kommen; Flammbrandpulver (BC-Pulver) oder Glutbrandpulver (ABC-Pulver). Alle Pulverlöscher verursachen durch die ausgestoßene Pulverwolke eine starke Sichtbehinderung und sind daher in bewohnten Räumen nicht unbedingt, aber für Garage, Heimwerkstatt und Hobbyraum zu empfehlen.
Empfohlene Füllmengen: 6, 9 und 12 kg.
"Autofeuerlöscher" werden auch mit den nach der EN 3 möglichen Füllmengen von 1 und 2 kg hergestellt. Zum Mitführen im Auto ist aber unbedingt ein Pulverlöscher mit mindestens 2 kg Füllmenge zu empfehlen.
Kohlendioxidlöscher eignen sich besonders zur Bekämpfung von Bränden in elektrischen Einrichtungen (Computer, Fernseher und sonstige Unterhaltungselektronik sowie elektrische Haushaltsgeräte). Sie können auch gegen Flüssigkeits- und Gasbrände eingesetzt werden. Das Löschmittel verursacht keine Verunreinigung, da sich Kohlendioxid rückstandsfrei verflüchtigt. Löschwirkend sind sowohl der Erstickungseffekt durch Verdrängung der Luft in Bodennähe, als auch der Störeffekt aufgrund der Vermischung des Löschgases mit der Luft. Kohlendioxid ist schwerer als Luft und sinkt zu Boden; es ist daher auch ein Stickgas. C02-Löscher dürfen daher in tiefer gelegenen oder schlecht belüftbaren Räumen nicht verwendet werden! Empfohlene Füllmengen: 2 und 5 kg.
Diese Feuerlöscher wurden eigens zur Bekämpfung von Fettbränden wie Speisefette und Speiseöle entwickelt und sind deshalb in der Küche, wo mit heißem Fett oder Öl in Frittiergeräten oder anderen Kücheneinrichtungen gearbeitet wird, besonders gut geeignet. Das Löschmittel wirkt rasch, zuverlässig, aber nicht rückstandsfrei. Empfohlene Füllmengen: 3 und 6 ltr.
Brandklasse A: Brände fester, glutbildender Stoffe
Brandklasse B: Brände flüssiger und flüssigwerdender Stoffe
Brandklasse C: Brände von Gasen
Brandklasse D: Brände von Metallen
Brandklasse F: Brände von Speisefetten und -ölen.
Qualifizierte Kundendienste weisen in den richtigen Umgang von Feuerlöschern ein. Bei Bedarf werden auch praktische Löschübungen mit haushaltstypischen Brandszenarien durchgeführt.
Die Löschdecke eignet sich zum raschen Ersticken von Flammen kleinerer Brände, insbesondere bei Küchenfettbränden in Pfannen, Fettbackgeräten oder Fritteusen mit max. 3 Liter Inhalt. Bei größeren Fettbränden sind speziell geeignete Fettbrandfeuerlöscher zu empfehlen.
Für die Bekämpfung von Personenbränden sind Löschdecken nur bedingt geeignet. Das Opfer muss auf den Boden geworfen und mit der Löschdecke abgedeckt werden, was situationsbedingt nicht einfach ist. Auch hier ist der Einsatz eines geeigneten Feuerlöschers vorzuziehen. Das Löschmittel sollte hierbei nicht in das Gesicht des Opfers gespritzt werden!
Aerosol-Feuerlöschsprays eignen sich für die schnelle Bekämpfung von Kleinstbränden. Die Löschwirkung wird durch den kühlenden und erstickenden Sprühnebel erzielt. Auch hier gibt es keine Universallöschhilfe. In Sachen Löschvermögen, Zuverlässigkeit und Haltbarkeit sind herkömmliche Feuerlöscher nach dem Stand der Technik deshalb den Feuerlöschsprays (Einwegprodukt) grundsätzlich überlegen.
Handfeuerlöscher sind für jedermann zur Selbsthilfe konstruiert. Sie sind deshalb handlich und leicht zu bedienen. Das Löschmittel ist gesundheitlich unbedenklich. Tragbare Feuerlöscher sollten in allen Anforderungen denen nach EN 3 entsprechen, hiernach geprüft und anerkannt sein. Auch Versicherungen und Feuerwehren empfehlen Handfeuerlöscher zur Bekämpfung von entstehenden Bränden. Brandschutzsprays (Aerosol-Feuerlöschsprays) erfüllen diese Qualitätskriterien nicht und ersetzen im Haushalt daher keine Feuerlöscher nach EN 3!
In vielen Bundesländern waren durch frühere Rechtsvorschriften Feuerlöscher mit 6 kg ABC-Löschpulver bei Heizöllagerung von mehr als 620 ltr je Gebäude Pflicht. Die Feuerlöscher-Vorhaltepflicht ist in allen Bundesländern entfallen. In Einzelfällen können allerdings behördliche Auflagen zur Bereithaltung eines Feuerlöschers verpflichten.
Ob behördlich vorgegeben oder nicht, generell sollte jeder Haushalt zur Eigensicherung einen griffbereiten und regelmäßig gewarteten Feuerlöscher (Typ EN 3) vorhalten. Dies wird von Feuerwehren und Versicherungen dringend empfohlen. Übrigens: Für Feuerlöscher, die im Brandfall zum Einsatz gekommen sind, übernehmen die Versicherungen die Kosten für neue Füllungen bzw. Ersatz.