Checkliste

Aktiver Brandschutz für Haus und Familie

Für den eigenen vorbeugenden Brandschutz zuhause kann man selbst, ob Eigentümer oder Mieter, ohne großen finanziellen Aufwand viel tun.

Anhand der Checkliste ist leicht feststellbar, wie der Brandschutz im Eigenheim oder in der Mietwohnung oder unterwegs aufgestellt und was eventuell noch zu tun ist.
 

Checkliste "Häuslicher Brandschutz"    

  ja  

nein

Sind Zündquellen wie Streichhölzer oder Feuerzeuge sicher vor
Kindern verwahrt?
         
Sind ausreichend geeignete Feuerlöscher vorhanden und leicht
zugänglich?
        
Wurde(n) Ihr(e) Feuerlöscher in den letzten zwei Jahren von einem
Kundendienst gewartet?
       
Sind alle Angehörige Ihres Haushalts mit der Bedienung des
Feuerlöschers vertraut?
       
Sind in Ihrem Haushalt alle elektrischen Einrichtungen in einem
einwandfreien Zustand und wurden sie von einem Fachmann installiert
bzw. instand gesetzt?
        
Ist in der Küche eine Löschdecke oder ein anderes geeignetes Mittel
zum Ersticken von Fettbränden vorhanden?
         
Sind in Ihrer Wohnung ausreichend Rauchmelder z.B. für Schlaf-,
Kinderzimmer und Flure, die als Rettungsweg dienen, installiert?
        
Liegen an Ihrem Telefon die Notrufnummern von Feuerwehr (112)
und Polizei (110) bereit?
        
Kennen Ihre Kinder die Notrufnummer der Feuerwehr und haben
Sie mit Ihnen über das richtige Verhalten bei Brandausbruch
gesprochen? 
      
Führen Sie in Ihrem Auto einen Feuerlöscher (2 kg Löschmittel) mit?    
Haben Ihre Nachbarn Feuerlöscher zur Hilfe bei Brandausbruch?          
  

Nähere Beratung gewünscht?

Ihre Brandschutz-Fachbetriebe vor Ort helfen Ihnen gerne weiter

 

Übrigens: Prüf- und Wartungskosten von Brandschutzeinrichtungen sind als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzbar

Bei der jährlichen Steuererklärung sollte man nichts verschenken und alle abzugsfähigen Belege - im eigenen Interesse - sorgfältig sammeln. Seit dem Jahr 2006 zählen dazu auch Arbeitskosten, die bei der regelmäßigen Inspektion und Wartung etwa von Feuerlöschern und Rauchwarnmeldern oder anderen Brandschutzeinrichtungen anfallen. Denn diese sind, zumindest teilweise, steuerlich absetzbar.

Nach § 35a Einkommensteuergesetz (EStG) können haushaltsnahe Dienstleistungen in Höhe von 20 Prozent der Aufwendungen von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Dazu zählen Arbeitskosten wie Löhne und Fahrtkosten, nicht jedoch Materialkosten. Der Höchstbetrag dafür liegt seit dem Jahr 2009 bei 1.200 Euro jährlich.

Vermieter können die Beschaffungskosten für Feuerlöscher und Rauchmelder steuerlich absetzen

Vermieter können sogar sämtliche Kosten als Werbungskosten abziehen. Beispielsweise können die Kosten im Zusammenhang mit der Installation eines Feuerlöschers und der  Rauchmelder als Werbungskosten abgesetzt werden. Darunter zählen zum einen die Kosten für die Rauchmelder und einen Feuerlöscher selbst und zum anderen die Kosten für den Einbau, falls dieser nicht selbst vorgenommen wurde. Als Nachweis dienen die entsprechenden Rechnungen.

Im Gegensatz dazu sind die Kosten für den Kauf eines Rauchmelders und eines Feuerlöschers in privat genutzten Wohnungen oder Häusern privat veranlasst und können daher nicht als Werbungskosten abgezogen werden.

Die Kosten für einen Feuerlöscher und Rauchmelder in einem Arbeitszimmer dürfen hingegen vollständig (flächenanteilig) abgesetzt werden.

Kontoauszug und Überweisungsbeleg beim Finanzamt einreichen

Nicht nur Eigentümer, auch Mieter können den Steuerabzug nach § 35a EStG beantragen. Doch für beide gilt: Die Rechnung muss per Banküberweisung bezahlt worden sein. Eine Barzahlung gegen Quittung gilt nicht. Wer diese Regel beachtet hat und die Belege und Kontoauszüge beim Finanzamt einreicht, kann sich jetzt schon auf eine Erstattung freuen.

Voraussetzung für einen Steuerabzug ist eine ordnungsgemäße Rechnung. Für qualifizierte Brandschutz-Fachbetriebe ist das eine Selbstverständlichkeit. Sie führen die regelmäßige sachkundige Prüfung der Brandschutzeinrichtungen, - die aus Sicherheitsgründen wie etwa bei Feuerlöschern mindestens alle zwei Jahre und bei Rauchmaldern jährlich erfolgen sollte, - durch und sind darüber hinaus der kompetente Ansprechpartner für alle Fragen rund um den vorbeugenden Brandschutz.