Brandgefahren umgeben uns überall, privat, unterwegs und im Betrieb bzw. am Arbeitsplatz. Für die betriebliche Sicherheit im Unternehmen und in den Arbeitsstätten ist der Unternehmer bzw. Arbeitgeber verantwortlich. Brandschutz ist unabhängig von Art und Größe des Betriebes im eigenen Interesse Chefsache.
Pro Jahr wird allein in Deutschland ein volkswirtschaftliches Vermögen von mehreren Milliarden Euro durch Feuer vernichtet. So führt etwa jeder dritte Brand in der Industrie nach Angaben der Versicherungswirtschaft zu Sachschäden von mehr als 500.000 Euro. Dennoch investieren viele Unternehmen gerade nur so viel in den Brandschutz, wie unbedingt erforderlich ist. Gerade klein- und mittelständische Unternehmen oder Freiberufler weisen teils deutliche Defizite im betrieblichen Brandschutz auf. Brände führen bekanntlich oft zu schweren Personen- und Sachschäden. Die Brandursachen sind vielfältig: z.B. technische Defekte, offenes Feuer, feuergefährliche Arbeiten, Nachlässigkeiten im menschlichen Verhalten oder Brandstiftung.
Neben den unmittelbaren Brandschäden treten gerade bei Wirtschaftsunternehmen Folgeschäden ein, die oft unterschätzt werden, wie zum Beispiel finanzielle Verluste durch erlittene Marktverdrängung, Verlust von qualifizierten Mitarbeitern, eingebüßtes Vertrauen bei Kunden, Prestigeverlust in der Öffentlichkeit, zivil- und strafrechtliche Prozesse bis hin zum wirtschaftlichen Ruin.
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens müssen für Sonderbauten Brandschutzkonzepte von den Bauherren vorgelegt werden. Sie dienen der Behörde als Entscheidungsgrundlage und sind von den am Bau Beteiligten (z.B. Architekten, Fachplaner, Bauleiter) umzusetzen.
Wer eine Feuerversicherung oder eine Versicherung abschließen will, um seinen Betrieb vor Unterbrechung zu schützen, muss mit strengeren Anforderungen an die betriebliche Sicherheit rechnen. Das gilt gerade für besonders brandgefährdete Unternehmen. Immer häufiger haben die Risikoprüfer der Versicherer aufgrund der Erfahrungen aus Schadenfällen am vorbeugenden Brandschutz einiges auszusetzen. Unternehmen, die über vorbildliche Sicherheits- und Brandschutzeinrichtungen verfügen, können spürbare Prämienreduzierungen erreichen.
Auch hier verlangen die Versicherungen je nach Brandgefährdung die Vorlage eines betrieblichen Brandschutzkonzepts. Das Brandschutzkonzept dient dem Versicherer als Risikobewertung zur Prämienkalkulation. Für die Erstellung des Brandschutzkonzepts ist also eine Gefahrenbeurteilung notwendig. Darauf aufbauend sind geeignete Brandschutzmaßnahmen abzustimmen. Dies sind insbesondere organisatorische Vorkehrungen wie z.B. Rauchverbot, Schweißerlaubnis, Brandschutzkontrollen, Lösch- und Evakuierungsübungen. Fehlende oder unzureichende Brandschutzkonzepte können Versicherer bei Prüfung des Vertragsabschlusses ablehnen.
Weiter ist der Schutz der Beschäftigten vor den Brandgefahren bedeutend. Arbeitgeber haben arbeitsschutzgesetzlich folgende Verpflichtung zum vorbeugenden Brandschutz:
"Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Er hat auch dafür zu sorgen, dass im Notfall die erforderlichen Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen, insbesondere in den Bereichen der Ersten Hilfe, der medizinischen Notversorgung, der Bergung und der Brandbekämpfung eingerichtet sind."
Diese Fülle an Aufgaben und Anforderungen, die an den Unternehmer gestellt werden, können an bestellte Brandschutzbeauftragte delegiert werden. Der Brandschutzbeauftragte unterstützt und berät die Unternehmensleitung in Fragen des betrieblichen Brandschutzes. Typische Aufgaben des Brandschutzbeauftragten sind etwa Wahrung des genehmigten Brandschutzkonzepts, Aufstellen und Aktualisierungen der Brandschutzordnungen, die Überwachung der Instandhaltung brandschutztechnischer Einrichtungen im Betrieb und die Besorgung der Beseitigung brandschutztechnischer Mängel. Bei der individuellen Prämiengestaltung einer Feuerversicherung können neben den organisatorische Brandschutzmaßnahmen auch die Bestellung eines qualifizierten Brandschutzbeauftragten positiv gewürdigt werden. Neben der freiwilligen Bestellung gibt es auch die gesetzlich vorgeschriebene Bestellung eines Brandschutzbeauftragten (z.B. für Industriebauten, Krankenhäuser oder Verkaufsstätten). Der Brandschutzbeauftragte kann intern aus dem Unternehmen selbst oder extern durch einen entsprechenden Dienstleister bestellt werden.
Brandschutz im Betrieb stellt eine enorme Herausforderung für den Unternehmer dar. Werden Sie den Anforderungen und Ihrer Verantwortung zur eigenen Sicherheit und die Ihrer Beschäftigten gerecht.
"Wir sind verantwortlich, für das was wir tun, aber auch für das, was wir nicht tun." Voltaire, 1694 - 1778 |