Brandschutzübungen

Sind Ihre Mitarbeiter ausreichend für den Brand- oder sonstigen Notfall vorbereitet?

Nach dem Arbeitsschutzgesetz ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, in angemessenen Zeitabständen seine Mitarbeiter für das richtige Verhalten im Brand- oder Katastrophenfall zu unterweisen und zu üben. Dazu zählen die Evakuierung und die erste Brandbekämpfung mit Selbsthilfelöscheinrichten wie Feuerlöscher und Wandhydranten.

Hier sind nach unserer Brandschutzstudie vor allem in klein- und mittelständischen Unternehmen Defizite zu beobachten. Mitarbeiter sehen sich im Brandschutz unzureichend vorbereitet. Jeder neu im Unternehmen Beschäftigte sollte zeitnah im betrieblichen Brandschutz unterwiesen werden und eine Betriebsbegehung durchführen. Praktische Brandschutzübungen verbunden mit dem vermittelten Grundlagenwissen gewährleisten, dass man für den Ernstfall optimal vorbereitet ist und so zur beachtlichen Schadensbegrenzung beitragen kann.
 

Praktische Löschübungen

Sobald es qualmt, kokelt oder gar schon kleine Flammen zu einem entstehenden Brand  übergehen, ist der Löschversuch mit Handfeuerlöschern, Wandhydrant oder anderen Selbsthilfeeinrichtungen schnell und zielgerichtet geboten. Wird nicht frühzeitig gehandelt, kann die herbeigerufene Feuerwehr oft dann nur noch den Großschaden bzw. das Übergreifen des Brandes auf andere Bereiche bzw. Gebäude verhindern.

Praktische Löschübungen mit ausreichender Anzahl von Mitarbeitern sind in regelmäßigen Abständen Pflicht. Virtuelle Löschübungen ersetzen keine praktische Erstschulung. Übende sollen Feuer und Rauch sowie Wirkungsweise der diversen Feuerlöscher real erfahren, um im Brandfall handlungssicher zu sein.

 

In Feuerlöschtrainings wird neben dem vermittelten Grundlagenwissen vor allem der richtige Umgang mit Feuerlöschern und Wandhydranten (Löschschlauch) sowie Löschdecke mit verschiedenen Brandszenarien im Freien realitätsnah geübt. Aus Umweltschutzgründen sollten Löschübungen mit Wasser und CO2-Löschgeräten durchgeführt werden. Der örtlichen Feuerwehr ist jedenfalls vorab die Löschübung anzuzeigen, damit eine Kostenpflicht wegen Fehlalarm vermieden wird.  

 

Evakuierungsübungen

Nach der Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber in Abhängigkeit von Beschäftigtenzahl und der Gefahrenlage des Betriebes eine ausreichende Zahl von Mitarbeitern zu benennen, die die geordnete Evakuierung im Brand- oder Katastrophenfall sicherstellen. Hierzu ist es geboten, Evakuierungshelfer und/oder Etagenbeauftragte in einem Unternehmen zu etablieren. Mit Evakuierungsübungen werden das notwendige Wissen in einem Brandfall und das menschliche Verhalten in Notlagen vermittelt.

 

Dazu gehört insbesondere die richtige Gefahreneinschätzung der Ausbreitung von Feuer und Rauch oder in einer anderen Notsituation. Die zugewiesenen Mitarbeiter sollten zur gut organisierten und gezielten Räumung aus einem Gebäude und deren Planung befähigt werden.
Evakuierung und erste Brandbekämpfungsmaßnahmen durch Selbsthilfe müssen in der Anfangsphase eines Brandes gut abgestimmt sein. Deshalb sollte auch jeder Evakuierungshelfer/ Etagenbeauftragter an praktischen Löschübungen mit Selbsthilfe-Feuerlöscheinrichtungen teilnehmen.
 

Feuerwehrübungen

Für größere Unternehmen mit besonders brandgefährdeten Betriebsteilen sind Übungen mit der Feuerwehr hilfreich, um das für den Ernstfall bestehende Brandschutz-, Brandbekämpfungs- und Notfallkonzept zu proben.