Brandschutz für Landwirtschaft

Brandschutz-Tipps für landwirtschaftliche Unternehmen

Schadensfälle aus der Praxis zeigen, dass das Brandrisiko in landwirtschaftlichen Betrieben erheblich ist. Insbesondere der Umgang mit leicht entzündlichen Stoffen, wie beispielsweise Heu und Stroh, birgt ein hohes Brandrisiko.

Neben dem großen wirtschaftlichen Schaden stellen Brände ein erhebliches Risiko für Leben und Gesundheit der in der Landwirtschaft tätigen Personen dar.

Tipps zur Vermeidung von Brandgefahren
 

  • Bei Schleif-, Schneid- und Schweißarbeiten außerhalb von Werkstätten:  Brennbare Stoffe sind aus dem  Gefahrenbereich zu entfernen. Güllegase sind durch ausreichende Belüftung zu reduzieren.  Löschmittel bzw. Feuerlöscher sind bereitzustellen.
  • Elektrische Anlagen sind ordnungsgemäß zu planen, fachkundig auszuführen, zu warten und zu prüfen.
  • Blitzschutzeinrichtungen (Blitzableiter) installieren.


Sicherheitstipps beim Einsatz von Wärme- und Heizgeräten
 

  • Warmwassergeräte sind Heizgeräten mit offener Flamme vorzuziehen.
  • Nur für den Zweck geeignete Geräte einsetzen.
  • Sicherheitsabstand zu brennbaren Stoffen einhalten.
  • Geräte regelmäßig von Staub befreien.
  • Geräte fachkundig warten und prüfen lassen.


Beim Lagern von Betriebsstoffen und Ernteerzeugnissen beachten
 

  • Innerhalb von Wirtschaftsgebäuden dürfen nicht mehr als 5.000 Liter Dieselkraftstoff oder Heizöl, 15.000 Liter Holzpellets, 15.000 Kilogramm Holz und Flüssiggas mit einem Füllgewicht von 16 Kilogramm gelagert werden. Bei größeren Lagermengen sind dafür speziell ausgestattete Brennstofflager nötig.
  • Beim Aufrühren bzw. Absaugen von Gülle dürfen keine Zündquellen in der Nähe sein (Rauchverbot).
  • Feuergefährliche Arbeiten sollten in Ställen mit Güllelagerung vermieden werden.
  • Düngemittel sind sauber, getrennt und witterungsgeschützt zu lagern.
  • Heu und Stroh dürfen nur trocken eingelagert werden (Selbstentzündung). Vor der Einlagerung ist auf dichte Dächer und intakte Wasserabführung zu achten.
  • Öl- oder fettgetränkte Lappen sind nur in dichten, nicht brennbaren Behältern aufzubewahren.


Sichere Flucht- und Rettungswege
 

  • Alle Arbeitsplätze müssen bei Gefahr  schnell und in größter Sicherheit verlassen werden können.
  • Die Anzahl, Anordnung und Abmessung der Fluchtwege und Notausgänge ist nach der Nutzung, der Einrichtung und den Abmessungen der Arbeitsstätten sowie der höchstmöglichen Anzahl der dort anwesenden Versicherten zu gestalten.
  • Fluchtwege und Notausgänge müssen frei von Hindernissen bleiben und auf möglichst kurzem Weg ins Freie oder in einen sicheren Bereich führen.
  • Fluchtwege müssen gekennzeichnet sein.
  • Alle im Betrieb Beschäftigten müssen über die Fluchtwege informiert sein.


Weitere Hinweise hierzu sind in der Vorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG) 2.1 und in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A 2.3 zu finden.

Brandmeldung und Erkennung

Alle brandgefährdeten Bereiche sollten mit Brandmeldern ausgestattet werden, da durch frühzeitige Branderkennung der Schaden gering gehalten werden kann und sich gefährdete Personen rechtzeitig retten können.

Bekämpfung von Entstehungsbränden
 

  • Tragbare Feuerlöscher zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vorhalten.
  • Beachten, dass Selbstschutz Vorrang vor Brandbekämpfung hat.
  • Je nach Abmessung und Nutzung der Gebäude, nach vorhandenen Einrichtungen, nach physikalischen und chemischen Eigenschaften der vorhandenen Stoffe und nach der größtmöglichen Anzahl anwesender Versicherter müssen Feuerlöscheinrichtungen vorhanden sein. Hinweise zur Ausstattung liefert die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A 2.2.
  • Werkstätten und Kraftstofflager sind immer mit ausreichend dimensionierten Feuerlöschern zu bestücken.
  • Feuerlöscher müssen frei zugänglich sein und regelmäßig alle zwei Jahre gewartet und geprüft werden.