Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gemacht.
Diese ASR A2.2 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Verordung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung dieser Technischen Regeln kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnungen erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Beschäftigten erreichen.
Inhalt
1 Zielstellung
2 Anwendungsbereich
3 Begriffsbestimmungen
4 Eignung von Feuerlöschern und Löschmitteln
5 Ausstattung für alle Arbeitsstätten
6 Ausstattung von Arbeitsstätten mit erhöhter Brandgefährdung
7 Organisation des betrieblichen Brandschutzes
8 Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen
Anhang 1 Standardschema zur Festlegung der notwendigen Feuerlöscheinrichtungen
Anhang 2 Beispiele für die Ermittlung der Grundausstattung
Anhang 3 Beispiele für die Abweichung von der Grundausstattung
Im Einzelnen siehe Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" .
(Quelle: Ausschuss für Arbeitsstätten - ASTA-Geschäftsführung - BAuA - www.baua.de -)