Eignung von Feuerlöschern und Löschmitteln

Brandklassen

Feuerlöscher bzw. Löschmittel werden vom Hersteller entsprechend der Eignung einer oder mehreren Brandklassen zugeordnet. Diese Zuordnung ist auf dem Feuerlöscher mit Piktogrammen angegeben (siehe Tabelle 1).
 

Tabelle 1: Brandklassen nach DIN EN 2:2005-01, Piktogramme nach DIN EN 3-7:2007-10 „Tragbare Feuerlöscher - Teil 7: Eigenschaften, Leistungsanforderungen und Prüfungen“

Brandklasse A:

Brände fester Stoffe (hauptsächlich organischer Natur), verbrennen normalerweise unter Glutbildung

Beispiele: Holz, Papier, Stroh, Textilien, Kohle, Autoreifen

Brandklasse B:

Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen

 
Beispiele: Benzin, Öle, Schmierfette, Lacke, Harze, Wachse, Teer

 Hinweis: Sicherheitsdatenblatt beachten

Brandklasse C:

Brände von Gasen

Beispiele: Methan, Propan, Wasserstoff, Acetylen, Erdgas

Brandklassen D:

Brände von Metallen

Beispiele: Aluminium, Magnesium, Lithium, Natrium, Kalium und deren Legierungen

Brandklasse F:

Brände von Speiseölen und -fetten (pflanzliche oder tierische Öle und Fette) in Frittier- und Fettbackgeräten und anderen Kücheneinrichtungen und -geräten

 

Für Brände von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln wird in DIN EN 2:2005-01 „Brandklassen“ keine eigenständige Brandklasse ausgewiesen.

Feuerlöscher nach DIN EN 3-7:2007-10 „Tragbare Feuerlöscher - Teil 7: Eigenschaften, Leistungsanforderungen und Prüfungen“, die für die Brandbekämpfung im Bereich elektrischer Anlagen geeignet sind, werden mit der maximalen Spannung und dem not-wendigen Mindestabstand gekennzeichnet, z. B. bis 1000 V, Mindestabstand 1 m.

 

Löschvermögen, Löschmitteleinheiten

Das Löschvermögen wird durch eine Zahlen-Buchstabenkombination auf dem Feuerlöscher angegeben. In dieser Zahlen-Buchstabenkombination bezeichnet die Zahl die Größe des abgelöschten Norm-Prüfobjektes und der Buchstabe die Brandklasse.

Da das Löschvermögen nicht addiert werden kann, wird zur Berechnung der Anzahl der erforderlichen Feuerlöscher eine Hilfsgröße, die Löschmitteleinheit (LE) verwendet. Dem  im Versuch ermittelten Löschvermögen der Feuerlöscher wird durch eine bestimmte Anzahl von Löschmitteleinheiten zugeordnet (siehe Tabelle 2). Dieser Werte können dann je Brandklasse addiert werden.
 

Tabelle 2: Zuordnung des Löschvermögens zu Löschmitteleinheiten (Zuordnung von Feuerlöschern der Grundausstattung gemäß Punkt 5.2)

 

Löschvermögen (Rating gemäß DIN EN 3-7:2007-10)

LE

Brandklasse A

Brandklasse B

1

5A

21B

2

8A

34B

3

 

55B

4

13A

70B

5

 

89B

6

21A

113B

9

27A

144B

10

34A

 

12

43A

183B

15

55A

233B

 

Wird ein Feuerlöscher für verschiedene Brandklassen bereitgestellt, dann muss das Löschvermögen für jede der vorhandenen Brandklassen ausreichend sein.

Zur vollständigen Fassung s. Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" .

(Quelle: Ausschuss für Arbeitsstätten - ASTA-Geschäftsführung - BAuA - www.baua.de -)