Brandklasse A:Brände fester Stoffe (hauptsächlich organischer Natur), verbrennen normalerweise unter Glutbildung |
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Brandklasse B:Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen |
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Brandklasse C:Brände von Gasen Beispiele: Methan, Propan, Wasserstoff, Acetylen, Erdgas |
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Brandklassen D:Brände von Metallen Beispiele: Aluminium, Magnesium, Lithium, Natrium, Kalium und deren Legierungen |
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Brandklasse F:Brände von Speiseölen und -fetten (pflanzliche oder tierische Öle und Fette) in Frittier- und Fettbackgeräten und anderen Kücheneinrichtungen und -geräten |
Das Löschvermögen wird durch eine Zahlen-Buchstabenkombination auf dem Feuerlöscher angegeben. In dieser Zahlen-Buchstabenkombination bezeichnet die Zahl die Größe des abgelöschten Norm-Prüfobjektes und der Buchstabe die Brandklasse.
Da das Löschvermögen nicht addiert werden kann, wird zur Berechnung der Anzahl der erforderlichen Feuerlöscher eine Hilfsgröße, die Löschmitteleinheit (LE) verwendet. Dem im Versuch ermittelten Löschvermögen der Feuerlöscher wird durch eine bestimmte Anzahl von Löschmitteleinheiten zugeordnet (siehe Tabelle 2). Dieser Werte können dann je Brandklasse addiert werden.
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Löschvermögen (Rating gemäß DIN EN 3-7:2007-10) |
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LE |
Brandklasse A |
Brandklasse B |
1 |
5A |
21B |
2 |
8A |
34B |
3 |
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55B |
4 |
13A |
70B |
5 |
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89B |
6 |
21A |
113B |
9 |
27A |
144B |
10 |
34A |
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12 |
43A |
183B |
15 |
55A |
233B |
Wird ein Feuerlöscher für verschiedene Brandklassen bereitgestellt, dann muss das Löschvermögen für jede der vorhandenen Brandklassen ausreichend sein.
Zur vollständigen Fassung s. Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" .
(Quelle: Ausschuss für Arbeitsstätten - ASTA-Geschäftsführung - BAuA - www.baua.de -)