Brandklasse A:Brände fester Stoffe (hauptsächlich organischer Natur), verbrennen normalerweise unter Glutbildung |
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Brandklasse B:Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen |
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Brandklasse C:Brände von Gasen Beispiele: Methan, Propan, Wasserstoff, Acetylen, Erdgas, Stadtgas |
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Brandklassen D:Brände von Metallen Beispiele: Aluminium, Magnesium, Lithium, Natrium, Kalium und deren Legierungen |
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Brandklasse F:Brände von Speiseölen und -fetten (pflanzliche oder tierische Öle und Fette) in Frittier- und Fettbackgeräten und anderen Kücheneinrichtungen und -geräten |
Das Löschvermögen wird durch eine Zahlen-Buchstabenkombination auf dem Feuerlöscher angegeben. In dieser Zahlen-Buchstabenkombination bezeichnet die Zahl die Größe des abgelöschten Normbrandes und der Buchstabe die Brandklasse.
Da das Löschvermögen nicht addiert werden kann, wird zur Berechnung der Anzahl der erforderlichen Feuerlöscher eine Hilfsgröße, die Löschmitteleinheit (LE) verwendet. Den Feuerlöschern wir dadurch eine bestimmte Anzahl von Löschmitteleinheiten zugeordnet. Für die Einstufung von Feuerlöschern ist die Tabelle 2 zu beachten. Dort wird die Zuordnung des Löschvermögens der Feuerlöscher, ausgedrückt in Löschmitteleinheiten, getroffen.
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Löschvermögen |
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LE |
Brandklasse A |
Brandklasse B |
1 |
5A |
21B |
2 |
8A |
34B |
3 |
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55B |
4 |
13A |
70B |
5 |
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89B |
6 |
21A |
113B |
9 |
27A |
144B |
10 |
34A |
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12 |
43A |
183B |
15 |
55A |
233B |
Wird ein Feuerlöscher für die Brandklassen A und B eingesetzt und ist dem Löschvermögen für die jeweilige Brandklasse eine unterschiedliche Anzahl von Löschmitteleinheiten zugeordnet, so ist der niedrigere Wert der Löschmitteleinheiten anzusetzen, z. B. 43A und 113B ergeben 6 LE.
Zum vollständigen Text siehe Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" .
(Quelle: Ausschuss für Arbeitsstätten - ASTA-Geschäftsführung - BAuA - www.baua.de -)