Beispiele

Beispiel 1:

Brandklassen A und B, Betriebsbereich 500 m2, die Gefährdungsbeurteilung ergab normale Brandgefährdung.

  • Grundausstattung mit Feuerlöschern gemäß Tabelle 3:


Tabelle 3 ergibt für 500 m2 -21 LE.


Gewählt werden Pulverlöscher mit Löschvermögen 21A 113B, was nach Tabelle 2 für

diese Bauart 6 LE entspricht.
 

Es sind demnach 21 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerlöscher dieser Bauart erforderlich.

 

Beispiel 2:

Brandklassen A, B und F, Betriebsbereich 700 m2, die Gefährdungsbeurteilung ergab erhöhte Brandgefährdung.

  • Grundausstattung mit Feuerlöschern gemäß Tabelle 3:


Tabelle 3 ergibt für 700 m2 -27 LE.


Gewählt werden Pulverlöscher mit Löschvermögen 43A 233B, was nach Tabelle 2 für

diese Bauart 12 LE entspricht.


Es sind demnach 27 LE geteilt durch 12 also 3 Feuerlöscher dieser Bauart für die

Grundausstattung erforderlich.
 

Zusätzliche Maßnahmen:
 

  • Zusätzlich werden für die Bereiche mit Brandklasse F Fettbrandlöscher mit Löschvermögen 75F bereitgestellt.
 

Beispiel 3:

Brandklassen A und B, Betriebsbereich 400 m2, die Gefährdungsbeurteilung ergab erhöhte Brandgefährdung.

  • Grundausstattung mit Feuerlöschern gemäß Tabelle 3:


Tabelle 3 ergibt für 400 m2 -18 LE.


Gewählt werden Schaumlöscher mit Löschvermögen 21A 113B, was nach Tabelle 2 für

diese Bauart 6 LE entspricht.


Es sind demnach 18 LE geteilt durch 6 also 3 Feuerlöscher dieser Bauart für die

Grundausstattung erforderlich.

 

Zusätzliche Maßnahmen:
 

  • Zusätzlich wird eine automatische Brandmeldeanlage und eine stationäre Löschanlage installiert.
 

Beispiel 4:

Brandklasse A, Betriebsbereich 600 m2, die Gefährdungsbeurteilung ergab erhöhte Brandgefährdung.

  • Grundausstattung mit Feuerlöschern gemäß Tabelle 3:
 

Tabelle 3 ergibt für 600 m2 -24 LE.
 

Gewählt werden Wasserlöscher mit Löschvermögen 21A, was nach Tabelle 2 für diese

Bauart 6 LE entspricht.
 

Es sind demnach 24 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerlöscher dieser Bauart für die

Grundausstattung erforderlich.

 

Zusätzliche Maßnahmen:
 

  • Zusätzlich werden 6 weitere Wasserlöscher mit Löschvermögen 13A bereitgestellt und im Betriebsbereich verteilt, um die Wege zum nächstgelegenen Feuerlöscher für einen noch schnelleren Zugriff zu verkürzen.

Zum vollständigen Text siehe Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" .

(Quelle: Ausschuss für Arbeitsstätten - ASTA-Geschäftsführung - BAuA - www.baua.de -)