Pressetext privater Brandschutz: Sachkundige Prüfung

Sachkundige Prüfung durch den Fachbetrieb: Auch Feuerlöscher sollten alle zwei Jahre zur Inspektion

Berlin. – Auch Feuerlöscher sollten regelmäßig, mindestens jedoch alle zwei Jahre auf den Prüfstand. Da die Wirkung der Lösch- und Treibmittel im Laufe der Zeit nachlässt, kann nur eine sachkundig durchgeführte Prüfung sicherstellen, dass das Gerät im Notfall auch voll funktionstüchtig ist. Darauf weist der bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. hin.

Ein Blick auf die Prüfplakette zeigt sofort, ob man noch auf der sicheren Seite ist. Dort ist zu sehen, wann und von wem der Feuerlöscher zum letzten Mal sachkundig geprüft wurde. Falls dies mehr als zwei Jahre zurückliegt, sollte der Kundendienst benachrichtigt werden, um diese Prüfung nachzuholen.

Zur Prüfung wird der Behälter vom sachkundigen Mitarbeiter eines qualifizierten Brandschutz-Fachbetriebes geöffnet. Er entnimmt das Löschmittel und untersucht es hinsichtlich Gewicht, Volumen und Beschaffenheit. Zudem finden eine Druckprüfung sowie die allgemeine Kontrolle des Behälters und der Dichtungen statt. Festgestellte Mängel werden von ihm vor Ort oder in der Fachwerkstatt sachkundig behoben. Bei Bedarf werden auch Leihgeräte zur Verfügung gestellt.


Ein Blick auf die Prüfplakette zeigt, ob man noch auf der sicheren Seite ist

Falls der Feuerlöscher bisher noch nicht geprüft worden ist – beispielsweise deshalb, weil er im Baumarkt oder bei einem Discounter gekauft wurde – sollte ebenfalls ein qualifizierter Brandschutz-Fachbetrieb hinzugezogen werden. Er übernimmt nicht nur die sachkundige Prüfung, er hilft auch bei der Auswahl passender Geräte und gibt auf Wunsch eine Einweisung in deren Handhabung. Darüber hinaus werden die Feuerlöscher von ihm am richtigen Ort montiert und defekte oder überalterte Geräte fachgerecht entsorgt. Nicht zuletzt bieten die Brandschutz-Fachbetriebe an, einen kostenlosen Brandschutz-Check für das gesamte Haus durchzuführen. Adressen qualifizierter Brandschutz-Fachbetriebe können etwa im Internet unter www.bvbf-brandschutz.de abgerufen werden.