Pressetext betrieblicher Brandschutz: Gefahrgut-Transporte

Verschärfte Vorschriften für Gefahrgut-Transporte: Grundsätzlich keine Fahrt mehr ohne Feuerlöscher

Berlin. – Bereits seit Anfang 2004 gelten schärfere Vorschriften für Gefahrgut-transporte. Neben einer Reihe von Verhaltensregeln, die Fahrer und Spediteur zu beachten haben – vom Rauchverbot bis zur ordnungsgemäßen Verpackung, Beladung und Sicherung des Transportgutes – zählt dazu auch das Mitführen von Feuerlöschern. Diese Feuerlöscher müssen regelmäßig, mindestens jedoch alle zwei Jahre sachkundig geprüft werden und mit einer entsprechenden Plakette versehen sein. Daran erinnert der bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V.

Fahrzeuge, die gefährliche Güter befördern, müssen gemäß der GGVSE (Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und mit Eisenbahnen) seit dem 1. Januar 2004 grundsätzlich mit Feuerlöschgeräten ausgestattet sein. Abhängig vom zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs sowie von Art, Menge und Zusammensetzung der zu befördernden Frachten sind dabei Löschmittelvorräte bis zu 12 kg mitzuführen. Wer diese Beförderungsregeln missachtet, muss mit einem Bußgeld oder sogar mit einer Anzeige wegen Unterlassung rechnen.


Detaillierte Informationen und aktive Hilfe vom Brandschutz-Fachbetrieb

Qualifizierte Brandschutz-Fachbetriebe bieten nicht nur Feuerlöscher und Brandschutzprodukte für jeden Bedarf, sie informieren auch über die genauen Bestimmungen und helfen bei der konkreten Umsetzung der relevanten Vorschriften. Darüber hinaus übernehmen sie die vorgeschriebenen Schulungen und Einweisungen der Fahrer in die Handhabung der Feuerlöscher ebenso wie die sachkundige Prüfung der Geräte. Selbstverständlich stehen sie zudem auch in allen anderen Bereichen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes als Ansprechpartner zur Verfügung. Adressen qualifizierter Brandschutz-Fachbetriebe können etwa im Internet unter www.bvbf-brandschutz.de abgerufen werden.