21.10.2024

Merkblatt: Schaum in Feuerlöschern und PFAS-Regulierung

Die Europäische Kommission hat in der Vergangenheit bereits verschiedene Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) reguliert. Darüber hinaus gibt es weitere Gesetzgebungsinitiativen, welche die Verwendung von PFAS weiter einschränken werden. Grund hierfür ist die Persistenz dieser „Ewigkeitschemikalien“, die sich in der Umwelt anreichern und die teilweise gesundheitsschädlich und bioakkumulierend sind. Dies hat insbesondere auch Auswirkungen auf die Verwendung von fluorierten Schaumlöschmitteln (AFFF). Man muss davon ausgehen, dass fluorhaltige Schaummittel mittel- und langfristig in der EU nur noch sehr beschränkt oder gar nicht mehr eingesetzt werden dürfen.



Das Merklatt gibt aufklärend den Stand der PFAS-Regulierung und den geplanten PFAS-Regulierungen wieder sowie Hinweise zum Bestand. Die Schrift wurde erstellt durch den bvfa – Bundesverband Technischer Brandschutz e.V. (Fachgruppe Feuerlöschgeräte-Industrie) in freundlicher Zusammenarbeit mit dem Sachgebiet Betrieblicher Brandschutz im Fachbereich Feuerwehren Hilfeleistungen Brandschutz der DGUV und dem Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf).
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