26.11.2014

Erhöhtes Brandrisiko in der Adventszeit - Unternehmen können das Aufstellen von Kerzen verbieten

Mitarbeiter sollten Gefahren erkennen und den Umgang mit Löschgeräten beherrschen

Kassel. - Nicht nur zu Hause, auch am Arbeitsplatz tauchen flackernde Kerzen, Lichterketten und Adventskränze viele Räume in ein festliches Licht. Doch was die weihnachtliche Stimmung und das Betriebsklima fördert, birgt Gefahren. Gesetze und Verordnungen sehen ein Verbot zwar nicht vor, doch kann sich der Unternehmer auf sein Hausrecht oder auf betriebsinterne Ordnungen berufen und das Aufstellen von Kerzen und das Mitbringen von privaten Lichterketten verbieten. Hierauf weißt der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) hin.
 

Jede Kerzenflamme ist ein offenes Feuer – defekte Lichterketten führen zu Schwelbränden

Jede noch so romantische Kerzenflamme, ist nichts anderes als ein offenes Feuer. Unmittelbar über der Flamme entwickeln sich Temperaturen bis zu 750 Grad Celsius. Diese Hitze kann trockene Tannenzweige oder anderes brennbares Material in der Umgebung entzünden und einen Brand verursachen.
 
Aber auch Lichterketten bergen Gefahren, da Mitarbeiter oft die zuhause ausrangierten Lichterketten mit ins Büro bringen, die entweder unsachgemäß gelagert oder deren Ersatzbirnen falsch ausgewählt wurden. Stärkere Birnen ziehen mehr Energie. Und oftmals leuchten die Lichterketten den ganzen Tag und werden auch abends nicht ausgeschaltet. Die Folge: die dünnen Stromkabel überhitzen im Dauerbetrieb und können einen Schwelbrand auslösen. Dieses gilt auch für Schaufensterdekorationen, die noch spät abends für weihnachtliche Stimmung sorgen.
 

Weiß jeder Mitarbeiter wie der Feuerlöscher oder ein Wandhydrant funktioniert?

Grundsätzlich sollten allen Beschäftigten, im Rahmen der jährlichen Arbeitsschutzunterweisungen, die Maßnahmen gegen Entstehungsbrände und Explosionen sowie das Verhalten im Gefahrenfall näher gebracht werden. Nach den Arbeitsschutzregeln ist es im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung geboten, eine ausreichende Mitarbeiteranzahl der Belegschaft – mindestens fünf Prozent bei normaler Brandgefährdung – zum Brandschutzhelfer auszubilden. Inhalte einer solchen Schulung sind die betriebliche Brandschutzorganisation und insbesondere die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen wie tragbare oder fahrbare Feuerlöscher und Wandhydranten-Löschschlauchgeräte.
 
Als kompetente Ansprechpartner für die Schulung von Mitarbeitern und Brandschutzhelfern sowie zu allen Fragen des betrieblichen Brandschutzes stehen die qualifizierten Brandschutz-Fachbetriebe zur Verfügung. Adressen regionaler Anbieter sind beispielsweise im Internet unter www.bvbf.de abrufbar.

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