30.07.2013

Schutz vor Bränden: Baden-Württemberg schreibt nun Rauchwarnmelder nicht nur für Wohnungen vor

Regelung gilt für Neubauten seit 23. Juli 2013 - Relativ kurze Übergangsfrist für Bestandsbauten bis Ende 2014

Kassel. - Nachdem bereits die drei großen Bundesländer Niedersachen, Bayern und Nordrhein-Westfalen in kurzer Folge beschlossen haben, dass Privatwohnungen mit Rauchmeldern auszustatten sind, zieht nun auch Baden-Württemberg als bisher 13. Bundesland nach und schreibt diese Geräte ebenfalls vor.

 Hiervon betroffen sind neuerdings auch
 Beherbergungsstätten, Gemeinschaftsunterkünfte,
 Heime, Kliniken und sonstige Einrichtungen mit
 Schlafzimmern und deren als Rettungsweg dienende
 Flure in derselben Nutzungseinheit. Darauf macht der
 Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf)
 aufmerksam. "Baden-Württemberg setzt hier neue 
 Maßstäbe für die Brandschutzsicherheit", so Carsten
 Wege, Geschäftsführer des bvbf, dessen Verband diese  
 Entwicklung ausdrücklich begrüßt.
 Das am 23. Juli 2013 in Kraft getretene Gesetz regelt,
 dass die Warngeräte ab sofort in Aufenthaltsräumen von Neubauten, in denen Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Räumen installiert werden müssen. Flure und Treppenräume außerhalb dieser Nutzungseinheiten sind hiervon also ausgenommen.

 

Für bestehende Gebäude mit Schlafräumen und deren Rettungswege innerhalb der Nutzungseinheit gilt die Nachrüstpflicht bis Ende 2014. Die Verpflichtung zum Einbau trifft die Eigentümer. Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder haben die unmittelbaren Besitzer - in der Regel also die Mieter oder Pächter - zu sorgen, wenn nicht der Eigentümer diese Pflicht übernimmt.
 

bvbf empfiehlt generell jede Wohnung mit Rauchmeldern auszustatten

Immer noch kommen in Deutschland jedes Jahr rund 500 Menschen bei Wohnungsbränden ums Leben, die meisten davon durch Rauchgase. Der bvbf rät deshalb - ungeachtet unterschiedlicher Übergangsfristen oder gänzlich fehlender Vorschriften - dringend dazu, jede Wohnung und am besten auch jeden Wohnraum mit Rauchmeldern auszustatten.
 

Insbesondere im Schlaf ist die Gefahr sehr groß, entstehenden Rauch nicht wahrzunehmen, weil dann der Geruchssinn ausgeschaltet ist. Die kleinen "Lebensretter" warnen durch einen schrillen Alarmton, damit sich die Bewohner rechtzeitig in Sicherheit bringen, einen Löschversuch unternehmen und die Feuerwehr verständigen können.
 

Kompetente Ansprechpartner sind die qualifizierten Brandschutz-Fachbetriebe, die neben Rauchmeldern und Feuerlöschern und deren fachgerechter Montage und Wartung auch eine umfassende Beratung zum vorbeugenden Brandschutz bieten. Lokale Anbieter, sortiert nach PLZ-Bereichen, sind beispielsweise im Internet unter www.bvbf.de abrufbar.


Zurück