Kassel. - Nachdem bereits die drei großen Bundesländer Niedersachen, Bayern und Nordrhein-Westfalen in kurzer Folge beschlossen haben, dass Privatwohnungen mit Rauchmeldern auszustatten sind, zieht nun auch Baden-Württemberg als bisher 13. Bundesland nach und schreibt diese Geräte ebenfalls vor.
Hiervon betroffen sind neuerdings auch
Beherbergungsstätten, Gemeinschaftsunterkünfte,
Heime, Kliniken und sonstige Einrichtungen mit
Schlafzimmern und deren als Rettungsweg dienende
Flure in derselben Nutzungseinheit. Darauf macht der
Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf)
aufmerksam. "Baden-Württemberg setzt hier neue
Maßstäbe für die Brandschutzsicherheit", so Carsten
Wege, Geschäftsführer des bvbf, dessen Verband diese
Entwicklung ausdrücklich begrüßt.
Das am 23. Juli 2013 in Kraft getretene Gesetz regelt,
dass die Warngeräte ab sofort in Aufenthaltsräumen von Neubauten, in denen Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Räumen installiert werden müssen. Flure und Treppenräume außerhalb dieser Nutzungseinheiten sind hiervon also ausgenommen.
Immer noch kommen in Deutschland jedes Jahr rund 500 Menschen bei Wohnungsbränden ums Leben, die meisten davon durch Rauchgase. Der bvbf rät deshalb - ungeachtet unterschiedlicher Übergangsfristen oder gänzlich fehlender Vorschriften - dringend dazu, jede Wohnung und am besten auch jeden Wohnraum mit Rauchmeldern auszustatten.
Insbesondere im Schlaf ist die Gefahr sehr groß, entstehenden Rauch nicht wahrzunehmen, weil dann der Geruchssinn ausgeschaltet ist. Die kleinen "Lebensretter" warnen durch einen schrillen Alarmton, damit sich die Bewohner rechtzeitig in Sicherheit bringen, einen Löschversuch unternehmen und die Feuerwehr verständigen können.
Kompetente Ansprechpartner sind die qualifizierten Brandschutz-Fachbetriebe, die neben Rauchmeldern und Feuerlöschern und deren fachgerechter Montage und Wartung auch eine umfassende Beratung zum vorbeugenden Brandschutz bieten. Lokale Anbieter, sortiert nach PLZ-Bereichen, sind beispielsweise im Internet unter www.bvbf.de abrufbar.