bvbf-Vorsitz wechselt: Alexander Heinzl folgt auf René Schümann

Kassel/Berlin - Der bvbf-Vorsitz wechselt von René Schümann zu Alexander Heinzl. Das haben die Mitglieder des Bundesverbandes Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) am 12.05.2023 in Kassel durch einstimmige Wahl beschlossen. Damit übernimmt Alexander Heinzl diese besondere Aufgabe, die René Schümann in seiner siebenjährigen Amtszeit sehr erfolgreich ausfüllte. René Schümann wurde nun zu einem der stellvertretenden Vorsitzenden ebenso einstimmig gewählt.
Feuerlöschanlagen-Errichter gründen die Fachgruppe „Automatische Feuerlösch- und Brandmeldeanlagen“ im Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V.
Die Vertreter der VdS-Feuerlöschanlagen-Errichter
-Firmen ARASTI-Feuerschutzanlagen GmbH & Co.KG, BSS Brandschutz Sichelstiel GmbH, HT PROTECT Feuerschutz und Sicherheitstechnik GmbH und Systeex Brandschutzsysteme GmbH initiierten Anfang November 2022 die Gründung der Fachgruppe „Automatische Feuerlösch- und Brandmeldeanlagen“ (AFB) im Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf).
Gründung der Fachgruppe „Baulicher Brandschutz“
Gründungsversammlung in Köln – Großer Bedarf an Fachunternehmen im Rahmen der Energiewende
Im Oktober 2022 konstituierte sich auf ihrer Gründungsversammlung in Köln die Fachgruppe „Baulicher Brandschutz“ unter dem Dach des Bundesverbandes Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) und nahm ihre Arbeit auf. Die Fachgruppe umfasst bereits 18 Unternehmen und steht weiteren Interessenten offen.
Brandursache: Nicht Hitze und Trockenheit, sondern Fahrlässigkeit und Leichtsinn
In weiten Teilen des Landes sind Waldbrände ausgebrochen, die sich oft nur schwer unter Kontrolle bringen lassen. Die Feuerwehren sind überall im Einsatz. Hitze und Trockenheit erschweren es zusätzlich die Brände zu löschen. Doch hohe Temperaturen allein lösen keinen Brand aus - Ursache für die meisten Feuer ist menschliches Fehlverhalten. Darauf macht der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf), mit Sitz in Berlin, aufmerksam.
FeuerTrutz 2022
Danke unseren Besuchern zur FeuerTrutz 2022
Der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) präsentierte sich zur FeuerTrutz-Fachmesse in Nürnberg am
29. und 30. Juni 2022 auf dem Gemeinschaftsstand mit dem DIvB - Deutsches Institut für vorbeugenden Brandschutz e.V.
Sachsen schreibt Rauchwarnmelder jetzt auch für Bestandsbauten vor
Nachrüstungsfrist bis zum 31. Dezember 2023 - bvbf begrüßt das Schließen dieser Sicherheitslücke
Berlin. - Der sächsische Landtag in Dresden hat die Neufassung der für das Bundesland geltenden Bauordnung beschlossen. Neben einer Reihe weiterer Maßnahmen - von der Mobilfunkinfrastruktur bis zur Energiewende - greift auch eine veränderte Regelung zur Ausstattung von Gebäuden mit Rauchwarnmeldern. Vorgesehen ist, dass künftig nicht nur Neu-, sondern auch alle Bestandsbauten damit ausgestattet werden müssen. Es gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2023.
René Schümann erneut als Vorsitzender bestätigt - Änderungen im Vorstand und Beirat
Fachkräftesicherung mit IHK-anerkannten Brandschutz- und Sicherheitstechniker/in steht im Focus der Brandschutz-Fachbetriebe
Düsseldorf/Berlin. Der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) tagte unter anderem mit den Wahlen zum Vorstand und Beirat am 13. Mai 2022 in Düsseldorf. René Schümann führt weiterhin als bestätigter Vorsitzender den Vorstand im bvbf zusammen mit seinem bisherigen Stellvertreter Alexander Heinzl und dem neuen Stellvertreter Carsten Dubberke. Christoph Schellhorn schied auf eigenen Wunsch nach sechs Jahren aus dem Vorstand aus, um sich als bestätigter Sprecher der Fachgruppe Rauchschutztechnik stärker engagieren zu können.
Wir brennen für unsere Mitglieder
Corona-Pandemie: Brandschutz-Fachbetriebe führen weiterhin alle notwendigen Arbeiten durch
Berlin. -

Angesichts der Corona-Krise, die massiv den Alltag der Bevölkerung bestimmt und solidarisches Handeln erfordert, weist der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) darauf hin, dass die Tätigkeiten der Brandschutz-Dienstleister von den behördlichen Einschränkungen aktuell nicht berührt sind. Brandschutz-Fachbetriebe und deren Mitarbeiter gelten als wichtiger Teil der Sicherheitswirtschaft und sind beauftragt und befugt, alle notwendigen Aufgaben im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz wahrzunehmen.
Brandschutzhelfer-Schulungen und Mitarbeiter-Unterweisungen im Brandschutz sind als arbeitsschutzrechtliche Fort- und Weiterbildung unter Beachtung der landesrechtlichen Corona-Infektionsschutz-Verordnungen durchführbar.
Im übrigen gilt ohnehin die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel.
Verbandszeitschrift - Wissen, was läuft Nr. 07
Wir brennen für den Brandschutz.
Und für unsere Mitglieder.
- Rückblick Mitgliederversammlung
- Fachgruppe Rauchschutztechnik
- Fachgruppe Löschwassertechnik
- Neue ASR A2.2 (Mai 2018)
- Rauchwarnmelder-Pflicht in Thüringen
- Rauchwarnmelder können Leben retten
- bvbf zu Gast bei Associazione M.A.I.A.
- Busreisen: Im Brandfall richtig verhalten
- Neue DIN 14677-1 und -2
- Urteile
- Rauchgasvergiftungen in Shisha-Bars
- Betriebsnachfolge
Neue Fassung der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände"
Schnelles Handeln im Fokus
Berlin. – Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 über „Maßnahmen gegen Brände“ wurde überarbeitet und in einer neuen Fassung im Mai 2018 veröffentlicht. Im Mittelpunkt steht weiter das schnelle und zielgerichtete Handeln im Falle eines Brandes durch vom Arbeitgeber individuell festgelegte organisatorische und technische Maßnahmen. Darauf macht der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) aufmerksam.
Verbandszeitschrift - Wissen, was läuft Nr. 06
Wir brennen für den Brandschutz.
Und für unsere Mitglieder.
- Rückblick Mitgliederversammlung
- Fachgruppe Rauchschutztechnik/RWAY
- Fachgruppe Löschwassertechnik
- Urteile
- Neue DIN EN 16763
- Rauchwarnmelder-Pflicht in Bayern
- Missbrauch von Feuerlöschern
- Im Brandfall
- DGUV-Sicherheitshinweise
- Wartung von Feuerschutzabschlüssen
- Brandschutz-Unterweisung
- Digitalisierung in Sachen Brandschutz
Im Brandfall
Feuerlöscher und Wandhydranten dürfen von jedem bedient werden
Berlin. – Im Falle eines Entstehungsbrandes dürfen Feuerlöscher und Wandhydranten von jedem bedient werden, der sich damit auskennt. Darauf macht der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) aufmerksam. Zumal nach den geltenden Brandschutzgesetzen jeder dazu verpflichtet ist, einen entstehenden Brand zu löschen – ohne sich selbst zu gefährden – und die Feuerwehr zu alarmieren.
Verbandszeitschrift - Wissen, was läuft Nr. 05

Wir brennen für den Brandschutz.
Und für unsere Mitglieder.
- Vorstand und Beirat
- Rückblick Mitgliederversammlung
- Fortbildung
- Arbeitsstättenverordnung
- Fachgruppe Rauchschutztechnik
- Urteile
- Rauchwarnmelder
- Rauchableitung in Treppenräumen
- Fachgruppe Löschwassertechnik
Betrieblicher Brandschutz - Löschpflicht bei entstehenden Bränden!
Unternehmer haben für intakte Feuerlöscheinrichtungen und eigene Brandschutzhelfer zur ersten Brandbekämpfung zu sorgen

Kassel. - Das deutsche Strafgesetzbuch (StGB) kennt hier kein Pardon: „Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten und möglich ist“, so steht es in § 323c StGB, dem droht eine „Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe“. Unterlassene Hilfeleistung ist also kein Kavaliersdelikt.
Betrieblicher Brandschutz - Beschäftigte regelmäßig unterweisen und Brandschutzhelfer ausbilden
Brandschutz-Fachbetriebe unterstützen die Umsetzung der Regeln für Arbeitsstätten
Kassel. - Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine

ernste Gefährdung dar. Die Verantwortung für die Beschäftigten und das Unternehmensowie die öffentliche Sicherheit erfordern daher eine angemessene Aufmerksamkeit für den Brandschutz. Zum betrieblichen Brandschutz gehört neben der regelmäßigen Unterweisung aller Beschäftigten die Ausbildung von speziell geschulten Brandschutzhelfern.