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Beitrag 14.05.2009 - Gif-Leitfaden zur Betriebssicherheitsverordnung für Betreiber von Feuerlöschern

Kassel. Feuerlöscher, die zu gewerblichen oder wirtschaftlichen Zwecken betrieben werden, unterliegen seit dem 1.1.2008 generell den Betriebsvorschriften der Betriebssicherheits-Verordnung (BetrSichV). Wichtige Übergangsvorschriften zur früheren Druckbehälterverordnung endeten für bestimmte Geräte bereits zum 31.12.2007.

Nach der BetrSichV hat der Betreiber von Feuerlöschern eine Gefährdungsbeurteilung und eine sicherheitstechnische Bewertung durchzuführen. Ziel der Bewertung ist die Ermittlung der je nach Prüfart einschlägigen Prüffristen, insbesondere für die sicherheitstechnisch wiederkehrenden Prüfungen zum Schutz vor Druckgefährdungen, bis zu der Feuerlöscher weiter sicher betrieben werden können. Dabei hat der Betreiber die gerätespezifischen Höchstfristen und die Sonderbestimmungen für die Innenprüfung und Festigkeitsprüfung zu beachten. Im Rahmen dieser Bewertung hat er auch zu ermitteln und festzulegen, wer die Prüfungen durchzuführen hat (befähigte Personen nach DIN 14406 Teil 4/TRBS 1203 Teil 2 oder eine zugelassene Überwachungsstelle). Nach erfolgten Leistungen hat der Betreiber entsprechende Prüfaufzeichnungen des Feuerlöscher-Kundendienstes in der Betriebsstätte zu führen.

Dem müssen die Leistungsbeschreibungen von Ausschreibungsunterlagen für Inspektions- und druckgefährdungsrelevante Prüfleistungen für Feuerlöscher Rechnung tragen. Vielfach werden noch fälschliche Leistungsbeschreibungen seitens der Auftraggeber verwendet, die dem Stand von Recht und Technik nicht mehr entsprechen. In jüngerer Zeit kam es deshalb bereits zum Widerruf der eingeleiteten Ausschreibungen.

Hierzu bietet die Gif Gütegemeinschaft Instandhaltung Feuerlöschgeräte e.V. in Kooperation mit dem bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. einen Leitfaden für Betreiber von Feuerlöschern zur Umsetzung der Betriebssicherheits-Verordnung (auf CD-ROM) an. In diesem Leitfaden sind praktische Arbeitshilfen für die Gefährdungsbeurteilung und die sicherheitstechnische Bewertung von Feuerlöschern inklusive Musterausschreibung enthalten.

Der Leitfaden kann von Betreibern von Feuerlöschern per E-Mail an die Gütegemeinschaft Instandhaltung Feuerlöschgeräte e.V. (info@gif-brandschutz.de) gegen eine Schutzgebühr von 11,80 Euro plus Versandkosten und MwSt. bezogen werden.

Gif Gütegemeinschaft Instandhaltung Feuerlöschgeräte und bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. im Kurzprofil

Die Gif überwacht Brandschutz-Fachbetriebe für die Feuerlöschgeräte-Instandhaltung und zertifiziert deren Dienstleistungen mit dem Gütezeichen der Gütesicherung RAL-GZ 973. Basis der Gütesicherung sind verbindlich festgelegte Güte- und Prüfbestimmungen, deren Einhaltung durch regelmäßige Eigenüberwachung und stetige unabhängige Fremdüberwachung nach den Grundsätzen für die Vergabe von RAL-Gütezeichen des RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. gewährleistet wird.

Der bvbf ist der Fachverband von Fachbetrieben, Fachhändlern und Dienstleistern im Brandschutz. Seine Mitgliedsunternehmen bieten das gesamte Spektrum technischer Dienstleistungen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes.

Gif und bvbf setzen sich für die Förderung des Brandschutzgedankens in der Öffentlichkeit und für die bewährte Sicherheit und Qualität im technischen Brandschutz ein.



Kontakt:

Carsten Wege, Geschäftsführer
Gif Gütegemeinschaft Instandhaltung Feuerlöschgeräte e.V.
bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V.
Friedrichsstr. 18
34117 Kassel




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